Seit Januar 2024 biete ich Psychotherapie in einem angemieteten Behandlungsraum der osteopathischen Praxisgemeinschaft „Studio Walddörfer“ am Duvenstedter Damm 72 in Hamburg-Duvenstedt an.
So finden Sie mich:
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Eingang: Rückseite des Gebäudes
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Zugang: Außentreppe oder Fahrstuhl ins 1. OG, dann einmal bei „Studio Walddörfer“ klingeln – ich öffne Ihnen persönlich.
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Beschilderung: Außen ist ausschließlich „Osteopathie – Studio Walddörfer“ ausgewiesen; mein Name bzw. Psychotherapie-Hinweis befindet sich nicht außen.
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Parkplätze: Direkt vor dem Haus stehen Ihnen kostenfreie Parkmöglichkeiten zur Verfügung.
In meiner Privatpraxis ist es mir als Heilpraktiker für Psychotherapie nicht möglich, mit gesetzlichen Krankenkassen direkt abzurechnen. Daher richtet sich mein Angebot an Selbstzahler bzw. an Patienten mit privater Zusatzversicherung, sofern diese die Kosten für psychotherapeutische Behandlungen durch Heilpraktiker abdeckt.

Die Investition in Ihr geistiges Wohlbefinden ist von unschätzbarem Wert. Daher ist es mein Bestreben, Ihnen maximale Transparenz und Fairness in der Preisgestaltung zu bieten.
- Erstgespräch: Für das 50-minütige Erstgespräch berechne ich 75,00 Euro.
- Therapiesitzung: Aktuell beträgt das Honorar für eine 50-minütige Therapiesitzung 110,00 Euro.
- Therapiesitzungen werden als "medizinische Leistungen" entsprechend abgerechnet und sind umsatzsteuerfrei.
- Beratung & Coaching: Diese Angebote sind freiberuflicher Natur. Der Honorarsatz variiert je nach Auftrag und Anliegen und ist umsatzsteuerpflichtig.

In meiner Praxis biete ich Ihnen folgende unkomplizierte Zahlungsmethoden:
1. Barzahlung: Sie haben die Möglichkeit, die Kosten für Ihre Sitzung direkt im Anschluss an den Termin bar zu bezahlen.
2. Zahlung auf Rechnung: Alternativ können Sie die Kosten auch per Rechnung begleichen. Nach Ihrer Sitzung erhalten Sie eine Rechnung, die innerhalb von 14 Tagen zu bezahlen ist.
Um eine verlässliche Terminplanung in meiner Praxis sicherzustellen, bitte ich Sie, Termine spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt abzusagen. Bei späteren Absagen berechne ich ein Ausfallhonorar in Höhe von 60 % des geplanten Sitzungshonorars. Sollte es mir gelingen, den Termin kurzfristig anderweitig zu vergeben, entfällt die Berechnung des Honorars. Dasselbe gilt, wenn Sie aus unvorhersehbaren oder triftigen Gründen verhindert sind.

- Kein Bedarf für konsularische Berichte: Sie müssen keinen Bericht über die Gründe für eine Therapie von Ihrem Hausarzt anfordern.
- Keine langen Wartezeiten: Sie können sofort mit der Therapie beginnen, ohne auf Genehmigungen zu warten.
- Wahrung der Privatsphäre: Keine Aufnahme der Diagnose in die elektronischen Patientenakten Ihrer Krankenkasse, was Ihre Daten schützt.
- Kontrolle über die Therapiesitzungen: Sie haben die Freiheit, die Anzahl Ihrer psychotherapeutischen Sitzungen selbst zu bestimmen.
Therapiekosten können nur unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend gemacht werden. Dieser Vorgang ist mit einigen bürokratischen Hürden verbunden. Sprechen Sie vor Beginn der Therapie mit Ihrem Steuerberater.
Wenn bestimmte Probleme eng mit beruflichen Herausforderungen verbunden sind und keine psychische Erkrankung vorliegt, könnte es sinnvoll sein, ein berufliches Coaching anstelle einer Psychotherapie in Erwägung zu ziehen. Coaching-Kosten sind oft steuerlich absetzbar. Klären Sie das bitte vor Beginn des Coachings mit Ihrem Steuerberater.


Private Krankenversicherungen sowie spezielle Heilpraktikerversicherungen können die Kosten für Psychotherapie gemäß dem Heilpraktikergesetz übernehmen. Dies ist jedoch davon abhängig, ob der Versicherte die Kostenübernahme für psychotherapeutische Behandlungen durch einen Heilpraktiker für Psychotherapie in seinem Versicherungsvertrag eingeschlossen hat.
Es ist empfehlenswert, bei Ihrer Versicherung zu erfragen, ob sie die Kosten für psychotherapeutische Behandlungen durch einen Heilpraktiker gem. GebüH übernimmt. Ich besitze die "Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Psychotherapie" gem. § 1 Abs. 1 Heilpraktikergesetz.
Für gesetzlich Versicherte ist es ratsam, eine zusätzliche Heilpraktiker-Zusatzversicherung abzuschließen, um die Kosten für heilpraktische Behandlungen abzudecken. Andernfalls ist eine Kostenerstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen nach meinen Erfahrungen eher unwahrscheinlich.
